http://www.t-anwaelte.de: Rechtsanwalt Markus Rebl, spezialisiert im Baurecht in Regensburg, im Interview zu Bauvertrag und Baugenehmigung.
Rechtstipp bei anwalt.de: http://www.anwalt.de/rechtstipps/bauv...
Wie darf ein Haus aussehen oder nicht? Das kommt meist auch auf die Umgebung an, in der es steht. Ganz Deutschland hat 2009 den Streit zwischen dem Malermeister Franz Rebl und der Stadt Regensburg mitverfolgt. Der Besitzer hatte sein Haus bunt angemalt nach den Vorlagen eines Künstlers. Anfangs bestand die Stadt darauf, das Haus müsse neu gestrichen werden. Zu einem Prozess kam es dann aber nicht: Zu groß war der Stadt das Risiko, ihn zu verlieren. Sie entschied: Die bunte Fassade darf bleiben.
Lange wurde auch in der Stadt Abensberg gestritten. Brauereibesitzer Leonhard Salleck hat dort den Hundertwasserturm errichten lassen, ursprünglich geplante Höhe: 70 Meter. Doch das wollten die Denkmalschützer nicht akzeptieren, heute steht der Turm mit 35 Metern Höhe in Abensberg und ist damit etwas niedriger als der Kirchturm.
L: Das waren jetzt natürlich zwei extreme Beispiele, liebe Zuschauer, aber es kann immer wieder passieren, dass man ein Haus, so wie man es sich vorstellt, so wie man es geplant hat, nicht bauen darf. Heute ist bei uns zu Gast im Studio Markus Rebl, er ist Rechtsanwalt an der Kanzlei Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte in Regensburg. Herr Rebl, herzlich willkommen.
R: Ja, hallo, Herr Lindner.
L: Herr Rebl, lassen Sie uns mal den Fall zunächst besprechen, ich habe vielleicht ein Grundstück oder möchte ein bestimmtes Grundstück kaufen, was sollte ich denn wirklich vorher abklären, damit ich dann mein Haus auch so bauen darf, wie ich mir das vorstelle?
R: Ja gut, zunächst mal haben wir natürlich das Problem, es gibt hier eine Vielzahl an verschiedenen Konstellationen: Ich möchte schlüsselfertig bauen, also sprich, ich hab eine Baufirma, die macht eigentlich alles, ich habe einen Vertrag und den Rest erledigt die Firma, oder ich gehe wirklich zum Architekten, lasse es planen, der beauftragt Firmen und so weiter, dann muss man natürlich klären, bekomme ich das Grundstück auch von der Baufirma vielleicht gleich mit verkauft oder verkauft mir das ein Dritter direkt und die Baufirma macht jetzt im Prinzip nur den Bau auf dem Grundstück. Das ist das Eine, das vorher geklärt sein muss, und zum anderen natürlich, in welchem Baugebiet befindet sich das ganze Grundstück? Gibt es hier einen Bebauungsplan, ist das ein Neubaugebiet, oder ist es irgendwo im Ortskern das Ganze oder womöglich sogar auf der grünen Wiese, das kommt natürlich immer sehr stark darauf an.
L: Was kann ich denn noch tun, wenn ich vielleicht einen Bauplan einreiche bei einer Gemeinde und die sagt „Nein, also so ein Haus in der Art wollen wir bei uns nicht haben?“
R: Ja gut, zunächst mal den Bauantrag selbst macht man in der Regel nicht selbst, sondern den macht ein Architekt beziehungsweise beim schlüsselfertig Bauen auch dann die Baufirma und in aller Regel wird die Behörde nicht gleich einen Ablehnungsbescheid schicken, sondern es kommt ein Infoschreiben, man sollte doch einen Besprechungstermin vereinbaren, und dann kann man meistens das Ganze noch irgendwie klären, dass vielleicht diverse Sachen bei der Planung geändert werden. Das ist eben dann genehmigungsfähig wäre, ja. Gut, wenn dem nicht der Fall ist, sprich die Genehmigung wird verweigert, laufen hier natürlich bestimmte Rechtsmittelfristen, gegen diese Ablehnung vorzugehen, die wenn man natürlich nicht einhält, hat man natürlich ein Problem.
L: Lassen Sie uns noch einen Schritt zurückgehen: Ich plane zum Beispiel, mir ein Grundstück zu kaufen. Gibt es denn Möglichkeiten, sich auch da abzusichern, wenn das Wunschhaus später tatsächlich nicht gebaut werden kann?
R: Es ist natürlich immer so, vieles ist hier Verhandlungssache, auch mit dem Grundstücksverkäufer. Nur wenn man eben im Vorfeld schon irgendwie davon weiß, oder es zumindest ahnt, dass hier Probleme auftauchen könnten, eben weil es sich um ein bestimmtes, besonderes Projekt vielleicht handelt, dann sollte man natürlich mit dem Grundstücksverkäufer reden und nach Möglichkeit hier ein Rücktrittsrecht vereinbaren, wenn innerhalb einer bestimmten Zeit die Baugenehmigung nicht so erteilt wird, wie man die eben haben möchte. Dass man dann auch wieder aus dem Vertrag rauskommt.
L: Da sollte man also lieber auf Nummer sicher gehen. Eins sollte man auch auf keinen Fall tun, nämlich ein Grundstück kaufen und vorher aber schon mit einer Baufirma einen Vertrag abschließen, also, „Auf diesem Grundstück werde ich das und das Haus bauen“, denn was kann mir denn passieren als Käufer, wenn ich dann das Haus auch nicht bauen dürfte, hab aber den Vertrag mit dieser Baufirma?
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Wie darf ein Haus aussehen oder nicht? Das kommt meist auch auf die Umgebung an, in der es steht. Ganz Deutschland hat 2009 den Streit zwischen dem Malermeister Franz Rebl und der Stadt Regensburg mitverfolgt. Der Besitzer hatte sein Haus bunt angemalt nach den Vorlagen eines Künstlers. Anfangs bestand die Stadt darauf, das Haus müsse neu gestrichen werden. Zu einem Prozess kam es dann aber nicht: Zu groß war der Stadt das Risiko, ihn zu verlieren. Sie entschied: Die bunte Fassade darf bleiben.
Lange wurde auch in der Stadt Abensberg gestritten. Brauereibesitzer Leonhard Salleck hat dort den Hundertwasserturm errichten lassen, ursprünglich geplante Höhe: 70 Meter. Doch das wollten die Denkmalschützer nicht akzeptieren, heute steht der Turm mit 35 Metern Höhe in Abensberg und ist damit etwas niedriger als der Kirchturm.
L: Das waren jetzt natürlich zwei extreme Beispiele, liebe Zuschauer, aber es kann immer wieder passieren, dass man ein Haus, so wie man es sich vorstellt, so wie man es geplant hat, nicht bauen darf. Heute ist bei uns zu Gast im Studio Markus Rebl, er ist Rechtsanwalt an der Kanzlei Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte in Regensburg. Herr Rebl, herzlich willkommen.
R: Ja, hallo, Herr Lindner.
L: Herr Rebl, lassen Sie uns mal den Fall zunächst besprechen, ich habe vielleicht ein Grundstück oder möchte ein bestimmtes Grundstück kaufen, was sollte ich denn wirklich vorher abklären, damit ich dann mein Haus auch so bauen darf, wie ich mir das vorstelle?
R: Ja gut, zunächst mal haben wir natürlich das Problem, es gibt hier eine Vielzahl an verschiedenen Konstellationen: Ich möchte schlüsselfertig bauen, also sprich, ich hab eine Baufirma, die macht eigentlich alles, ich habe einen Vertrag und den Rest erledigt die Firma, oder ich gehe wirklich zum Architekten, lasse es planen, der beauftragt Firmen und so weiter, dann muss man natürlich klären, bekomme ich das Grundstück auch von der Baufirma vielleicht gleich mit verkauft oder verkauft mir das ein Dritter direkt und die Baufirma macht jetzt im Prinzip nur den Bau auf dem Grundstück. Das ist das Eine, das vorher geklärt sein muss, und zum anderen natürlich, in welchem Baugebiet befindet sich das ganze Grundstück? Gibt es hier einen Bebauungsplan, ist das ein Neubaugebiet, oder ist es irgendwo im Ortskern das Ganze oder womöglich sogar auf der grünen Wiese, das kommt natürlich immer sehr stark darauf an.
L: Was kann ich denn noch tun, wenn ich vielleicht einen Bauplan einreiche bei einer Gemeinde und die sagt „Nein, also so ein Haus in der Art wollen wir bei uns nicht haben?“
R: Ja gut, zunächst mal den Bauantrag selbst macht man in der Regel nicht selbst, sondern den macht ein Architekt beziehungsweise beim schlüsselfertig Bauen auch dann die Baufirma und in aller Regel wird die Behörde nicht gleich einen Ablehnungsbescheid schicken, sondern es kommt ein Infoschreiben, man sollte doch einen Besprechungstermin vereinbaren, und dann kann man meistens das Ganze noch irgendwie klären, dass vielleicht diverse Sachen bei der Planung geändert werden. Das ist eben dann genehmigungsfähig wäre, ja. Gut, wenn dem nicht der Fall ist, sprich die Genehmigung wird verweigert, laufen hier natürlich bestimmte Rechtsmittelfristen, gegen diese Ablehnung vorzugehen, die wenn man natürlich nicht einhält, hat man natürlich ein Problem.
L: Lassen Sie uns noch einen Schritt zurückgehen: Ich plane zum Beispiel, mir ein Grundstück zu kaufen. Gibt es denn Möglichkeiten, sich auch da abzusichern, wenn das Wunschhaus später tatsächlich nicht gebaut werden kann?
R: Es ist natürlich immer so, vieles ist hier Verhandlungssache, auch mit dem Grundstücksverkäufer. Nur wenn man eben im Vorfeld schon irgendwie davon weiß, oder es zumindest ahnt, dass hier Probleme auftauchen könnten, eben weil es sich um ein bestimmtes, besonderes Projekt vielleicht handelt, dann sollte man natürlich mit dem Grundstücksverkäufer reden und nach Möglichkeit hier ein Rücktrittsrecht vereinbaren, wenn innerhalb einer bestimmten Zeit die Baugenehmigung nicht so erteilt wird, wie man die eben haben möchte. Dass man dann auch wieder aus dem Vertrag rauskommt.
L: Da sollte man also lieber auf Nummer sicher gehen. Eins sollte man auch auf keinen Fall tun, nämlich ein Grundstück kaufen und vorher aber schon mit einer Baufirma einen Vertrag abschließen, also, „Auf diesem Grundstück werde ich das und das Haus bauen“, denn was kann mir denn passieren als Käufer, wenn ich dann das Haus auch nicht bauen dürfte, hab aber den Vertrag mit dieser Baufirma?
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Bauvertrag und Baugenehmigung rechtsanwaltskammer | |
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News & Politics | Upload TimePublished on 1 Apr 2014 |
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